Dachkennzeichnung von Einsatzfahrzeugen in NRW – auf halbem Wege steckengeblieben?

„Alte Leute wissen schon“ – über die Dachkennzeichnung von Einsatzfahrzeugen wird seit Jahrzehnten diskutiert und das Für und Wider erörtert. Bereits in den 70ern war sie für Fahrzeuge der „Wochenendwachen“ an den nrw. Autobahnen üblich, damals mit dem Funkrufnamen des jeweiligen Fahrzeugs. Später nahm die Diskussion dann richtig Fahrt auf, als während der Waldbrandkatastrophe in der Lüneburger Heide Feuerwehrfahrkameraden in ihrem Einsatzfahrzeug verbrannt und so ums Leben gekommen sind. Damals allerdings hatte es wohl zwei Auslöser dieses tragischen Unglücks gegeben: das Einsatzfahrzeug war nur schlecht von oben zu erkennen und außerdem war es lediglich mit einem Wenigkanalfunkgerät ausgestattet, so dass es keine Funkverbindung zur Einsatzleitung halten und einen Notruf absetzen konnte. Dies führte dann – zumindest in NRW – dazu, dass seit diesem Zeitpunkt in Einsatzfahrzeugen im 4m-Band nur noch Vielkanalfunkgeräte zugelassen waren; für den Einsatzstellenfunk auf 2m-Frequenzen ließ der Einsatz von Vielkanalfunkgeräten jedoch noch weitere Jahre auf sich warten. Um die Erkennbarkeit aus der Luft zu verbessern, wurde allgemein empfohlen, dass Einsatzfahrzeuge mit einer Dachkennzeichnung versehen werden sollten.

Allerdings lief die Diskussion noch etliche Jahre, ob dafür Funkrufname und Kanalnummer verwendet werden sollten (was hätte es aber bei der überörtlichen Hilfe gebracht, wenn der Heimatkanal am Fahrzeug angeschrieben war?) oder besser doch das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Schließlich regelte für NRW ein Erlass des Innenministeriums im Jahre 1978, dass für die Dachkennzeichnung das amtliche Kennzeichen zu verwenden sei; die Kennzeichnung selbst blieb aber eine Empfehlung, wurde also nicht vorgeschrieben, sondern lediglich erlaubt. Gerade auch bundes- und landeseigene Fahrzeuge blieben ohne Dachkennzeichnung, weil dies eine „Formänderung“ gewesen wäre, die zu beantragen war. Die meisten Nutzer haben daher auf den damit verbundenen Aufwand lieber verzichtet. Der Erlass von 1978 blieb jedoch über mehr als vierzig Jahre – bis 2020! – „in der Welt“, ist aber wahrscheinlich immer mehr in Vergessenheit geraten.

Allerdings: die zunehmende Notwendigkeit überörtlicher Einsätze und nicht zuletzt der steigende Einsatz von Luftfahrzeugen der BOS (nicht nur Hubschrauber, sondern insbesondere Drohnen) zeigt auf, dass eine Erkennbarkeit von Einsatzfahrzeugen aus der Luft sinnvoll ist. Hochwasser- und Waldbrandlagen mit dem Einsatz vieler Einheiten „von weit weg“ zeigen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, anrückende Einheiten schon auf dem Marsch aus der Luft identifizieren zu können. Noch wichtiger wird diese Möglichkeit, wenn sich eine bodengebunden noch nicht erkennbare Gefahr auf Einsatzfahrzeuge und Einheiten zubewegt, wie dies bei Hochwassersituationen sowie Wald- und Flächenbränden immer wieder einmal geschieht. Das THW hat bereits vor einiger Zeit diese Überlegungen aufgegriffen und entsprechende Vorstellungen veröffentlicht.

Nach mehr als 42 Jahren hat im Jahre 2020 auch das Land NRW seinen „Uralterlass“ zur Dachkennzeichnung wieder ausgekramt und, wie ich finde, richtigerweise aktualisiert. Der seitdem geltende Erlass „Dachbeschriftung der mit Sprechfunkgeräten ausgestatteten Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes“ (Runderlass des Ministeriums des Innern vom 17. Juni 2020) kann auf dem Server des Landes unter
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2134&bes_id=42785
gefunden werden.

So weit, so gut?
Ich finde: das geht in die richtige Richtung, aber es reicht nicht aus. Der neue Erlass lässt anscheinend die landeseigenen Fahrzeuge „außen vor“, jedenfalls spricht er sie nicht explizit an. Dabei wäre es doch ein leichtes, gerade bei den im Eigentum des Landes stehenden Fahrzeugen mit gutem Beispiel voranzugehen und sie bereits mit der „vorgesehenen“ (warum eigentlich „vorgesehenen“ und nicht „vorgeschriebenen“?) Dachbeschriftung auszuliefern – da die landeseigenen Fahrzeuge zentral in Düsseldorf mit NRW-Kennzeichen zugelassen werden, stehen ja die amtlichen Kennzeichen von vorneherein fest.

Es verwundert auch, dass für die Fahrzeuge des Rettungsdienstes, die ja eigentlich auch integraler Bestandteil des Gefahrenabwehrsystems sind, keinerlei Aussage getroffen wird. Hat man hier im Innenministerium Sorge gehabt, die Abstimmung mit dem für den Rettungsdienst zuständigen Gesundheitsministerium könnte misslingen und hat sich daher auf die Fahrzeuge in unmittelbarer Zuständigkeit des Innenministeriums beschränkt? Schade eigentlich! Im gleichen Zuge wäre es sinnvoll, den Erlass zumindest so zu ergänzen, dass die Hilfsorganisationen aufgerufen werden, für die von ihnen beigestellten organisationseigenen Einsatzfahrzeuge entsprechend zu verfahren.

Schließlich: auch die mitzuführende „Liste der Funkrufnamensystematik“ bleibt aus meiner Sicht auf halbem Weg stecken: der Digitalfunk bietet bekanntlich die Möglichkeit, jedes Funkgerät, gleichgültig, in welcher Gesprächsgruppe es gerade eingebucht ist, unmittelbar per Einzelruf über seine ISSI anzusprechen. Es wäre also sinnvoll, künftig eine praktikable Lösung dergestalt zu schaffen, dass die Liste der Fahrzeugkennzeichen auch jeweils mit der ISSI des dort verbauten Funkgeräts ergänzt wird, so dass jedes Fahrzeug nicht nur über seine aktuelle Gesprächsgruppe, sondern auch unmittelbar angesprochen werden kann. Überhaupt sollte überall dort, wo eine Liste oder ein Aufkleber mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeuges angesprochen wird, auch die ISSI mit aufgeführt werden, denn nur wenige Einsatzkräfte werden die ISSI ihres Fahrzeugs kennen oder sie im Trubel eines Einsatzgeschehens aus dem Gerät auslesen können. Und seien wir mal ehrlich: schwieriger als die Angabe einer Mobilfunknummer ist die Weitergabe einer ISSI auch nicht; sie sollte künftig – als eine Art von „Telefonnummer des Funkgeräts“ – zur Standardangabe bei überörtlichen Einsätzen gehören.

Und wenn dann noch die Fahrzeuge des Sanitätsdienstes auf dem Dach mit dem Rotkreuzschutzzeichen und die der anderen Fachdienste mit dem Schutzzeichen des Zivilschutzes ausgestattet würden, wäre das Leben im Bevölkerungsschutz zumindest, was diese Kennzeichnung angeht, vor Glück kaum mehr auszuhalten! 😉

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