In diesen Tagen jährt sich wieder einmal das Massaker von Srebrenica, ein Genozid, der von serbischen Nationalisten im Juli 1995 an der bosnischen Bevölkerung in und um die bosnische Stadt Srebrenica durchgeführt wurde. Bemerkenswert war dabei die Untätigkeit der dort stationierten niederländischen Blauhelmtruppen, die nicht eingriffen.
Wie war es dazu gekommen? Die niederländischen Blauhelme hatten vom UN-Sicherheitsrat nur ein eingeschränktes Mandat zum Waffeneinsatz erhalten; sie durften ihre Waffen nur zur Selbstverteidigung benutzen. Viele Jahre später habe ich einen Vortrag eines hochrangigen niederländischen Militärs miterlebt, in dem dieser sich selbstkritisch fragte, ob es nicht besser gewesen wäre, sich über diese Einschränkungen des Mandats hinwegzusetzen und die Menschen in Srebrenica zu retten, anstatt das Mandat zu befolgen mit der Folge, dem Mord an Tausenden Zivilisten tatenlos zusehen zu müssen. Das damit beschriebene Dilemma ist offenkundig!
Was kann man aus Srebrenica lernen? Ich finde, auch bei Blauhelm- und Friedensmissionen muss „ganz oder garnicht“ gelten. Um Menschen zu schützen oder ein Land zu befrieden ist eben auch der Einsatz von Waffengewalt nicht nur zur Selbstverteidigung, sondern auch zum Schutz der betroffenen Menschen (oder des Auftrags) nie auszuschließen. Das ist ähnlich wie im persönlichen Notwehrrecht, dem ja auch ein Recht zur „Nothilfe“ (die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr) zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter entspricht.
Ob sich allerdings diese Konsequenz aus Srebrenica durchgesetzt hat? Ich bin mir da keineswegs sicher und befürchte, dass ähnliche Situationen auch heute noch nicht auszuschließen sind. Die jüngere und jüngste Vergangenheit macht mich da sehr skeptisch!