Das Waterloo des deutschen Föderalismus

Für mich steht inzwischen fest: die Corona-Situation hat sich als das Waterloo des deutschen Föderalismus erwiesen, insbesondere bezogen auf Art. 83 GG. Wenn durch den Bund erlassene Regelungen durch die Länder bei der Umsetzung verwässert oder sogar konterkariert werden können, ist ein Punkt erreicht, der so nicht mehr bestehen bleiben kann. Ich finde: Bundesrecht muss in bundeseigener oder Bundesauftragsverwaltung umgesetzt werden; die Länder sollen ihre eigene Durchführungs- und Entscheidungshoheit dort haben, wo sie selbst die Rechtsetzungsbefugnis haben (und, nebenbei bemerkt, dann auch die Finanzierung sicherstellen müssen). Alles andere ist „Durcheinanderverwaltung“, die sich dadurch auszeichnet, dass Verantwortlichkeiten bis zur Unkenntlichkeit verwässert werden.
Die Betriebswirtschaftslehre / Organisationslehre kennt das „AKV-Prinzip“: Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gehören in eine Hand. Unser real existierender Föderalismus mit Art. 83 GG verkehrt das ins Gegenteil!

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